Zurück

Epilepsie und Medikamente auf Fernreisen

Bei den meisten Menschen mit Epilepsie spricht nichts gegen eine Fernreise. Mit den notwendigen Abklärungen und Vorbereitungen sollte allerdings frühzeitig begonnen werden. Epilepsie, Medikamente und Fernreisen: Auf was sollen Epilepsiebetroffene achten?


Fliegen mit Epilepsie

Die Bedingungen der Fluggesellschaften für Passagiere mit Epilepsie sind unterschiedlich. Es empfiehlt sich in jedem Fall, ein mehrsprachiges ärztliches Attest mitzuführen. In diesem sollten Informationen wie die verordnete Medikation, Verhaltensregeln für den Notfall und Angaben, ob allenfalls eine Begleitung notwendig ist, enthalten sein. Gelegentlich verlangt eine Fluggesellschaft ein spezifisches medizinisches Zeugnis, welches die Flugtauglichkeit bescheinigt (fit to fly certificate).


Medikamentenvorrat planen

Es ist ratsam, einen ausreichenden Medikamentenvorrat auf die Fernreise mitzunehmen. Dieser sollte im Handgepäck und in der Originalverpackung transportiert werden. Zudem sollten Sie ein mehrsprachiges Arztzeugnis mit sich führen, welches die Notwendigkeit der Medikamente bescheinigt, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Beachten Sie weiter, dass an den Reisetagen wegen der Zeitverschiebung die Tagesdosis der Medikation angepasst werden muss. Dies kann mit einer Formel berechnet werden. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten dazu von Ihrem Neurologen / Ihrer Neurologin beraten

Berechnung der Medikamentendosis auf Reisen

Bei Reisen Richtung Westen (Erhöhte Dosis)
= Anzahl der „gewonnenen“ Stunden / 24x Tagesdosis

Bei Reisen Richtung Osten (Verringerte Dosis)
= (24 minus „wegfallende“ Stunden) / 24x Tagesdosis

Schlaf-Wach-Rhythmus auf Fernreisen

Viele Menschen mit Epilepsie reagieren empfindlich auf Veränderungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, was bei Fernreisen aufgrund des Fluges und der Zeitverschiebung bedacht werden sollte. Wann immer möglich sollte eine abrupte Umstellung des Rhythmus vermieden werden.


Werden Impfungen für das Reiseziel empfohlen?

Bei Reisen ins ferne Ausland sind häufig verschiedene Impfungen empfohlen. Allerdings gibt es für bestimmte Impfungen (z. B. Malariaprophylaxe) besondere Empfehlungen für Epilepsiebetroffene zu beachten. Auch dies sollten Sie vorab mit dem Behandler / der Behandlerin besprechen.


Wer übernimmt allfällige Behandlungskosten?

Vor der Reise ist es ratsam abzuklären, ob allfällige Behandlungskosten im Ausland von der Krankenversicherung übernommen werden. Je nach Urlaubsziel ist der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen, allerdings werden Patienten mit Epilepsie leider oft abgelehnt oder nur unter erschwerten Bedingungen versichert. Lesen Sie darum die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig durch.


Informationen und Hilsmittel

Broschüre „Reisen und Epilepsie“ der Schweizerischen Epilepsie-Liga

Broschüre „Epilepsie und Schlaf“ der Schweizerischen Epilepsie-Liga

Notfallkarte von Epi-Suisse (in deutsch, französisch, italienisch)

Vorlagen für Fern- und Flugreisen


Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung?
Unsere Mitarbeitenden der Sozialberatung helfen Ihnen gerne.

info@epi-suisse.ch
Tel.: 043 488 68 80