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Epilepsie als chronische Erkrankung kann die Berufstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen. Bei temporärer Arbeitsunfähigkeit greift die Krankenversicherung, bei dauerhafter Beeinträchtigung prüft die Invalidenversicherung (IV) den Fall. Wichtig ist: Keine Krankheit führt automatisch zu IV-Leistungen, jeder Fall wird individuell geprüft. Text: (…)
Wer von einer chronischen Krankheit betroffen ist, benötigt nicht nur medikamentöse Hilfe. Gerade die sozialen und psychosozialen Aspekte können Betroffenen zu schaffen machen. In der Beratung von Epi-Suisse sind diese ein häufiges und wichtiges Thema. Text: Christine Walder Keine Epilepsie (…)
«Meine Krankenkasse zahlt die Rechnungen für meine Epilepsiebehandlungen nicht. Nun gerate ich in finanzielle Nöte und weiss nicht mehr weiter.» Epi-Suisse zeigt am Fall der 30-jährigen Maya Ziegler*, welche Auswege es bei finanziellen Problemen gibt. Eine Verkettung unglücklicher Umstände und (…)