Beruf und Arbeit mit Epilepsie

Die berufliche Tätigkeit bestimmt ein Grossteil unseres Lebens und ist in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Sie bedeutet finanzielle Absicherung, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und stärkt das Selbstwertgefühl.

Viele Menschen mit Epilepsie haben kaum Einschränkungen in Beruf und Arbeit und unterscheiden sich hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Intelligenz nicht von Menschen ohne Epilepsie. Leider treffen aber auch sie in ihrem Berufsleben immer wieder auf Vorurteile und Vorbehalte.  

Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, stellen sich viele offene Fragen. Vorrangig kommt es zu existenziellen Sorgen und den damit verbundenen Unsicherheiten.

Der soziale und psychologische Faktor von Arbeit darf jedoch nicht unterschätzt werden und so ist sie ein wichtiger Bestandteil unserer Identität. Der Wegfall des gewohnten Tagesablaufs und die Abnahme der sozialen Kontakte kann sich somit auf die psychische Gesundheit auswirken und den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen. 

 

Welche Berufe können Epilepsiebetroffene ausüben und welche nicht? 

Bei einer neu diagnostizierten Epilepsie werden Menschen mit Epilepsie rasch mit Empfehlungen und Verboten in Bezug auf ihre Arbeitstätigkeit konfrontiert. Es gibt keine Berufe von denen prinzipiell abgeraten wird. Welche beruflichen Tätigkeiten Menschen mit Epilepsie ausüben können, hängt aber stark von der Anfallsform, der Anfallshäufigkeit, dem Verlauf der Erkrankung, allfälligen Schutzfaktoren wie Auren und der tatsächlichen Arbeitsumgebung ab und sollte immer individuell abgeklärt werden. Vorsicht geboten werden sollte bei Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Betroffenen oder Dritte besteht. Zudem sind bei Berufen, bei denen eine Fahrerlaubnis vorausgesetzt wird, die Konsequenzen hinsichtlich einer allfälligen Fahrkarenz immer sehr einschneidend und daher einem höheren Risiko ausgesetzt. 

Informationen zum Thema Fahreignung und Epilepsie finden Sie im Flyer «Fahreignung mit Epilepsie» unserer Partnerorganisation der Schweizerischen Epilepsie-Liga.

Schreibtisch mit Notizblock

Am Arbeitsplatz über Epilepsie reden 

Über gesundheitliche Einschränkungen, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eintreten und die ein Risiko für den Arbeitnehmer selbst oder für Dritte darstellen und die einen Einfluss auf den Betriebsablauf haben können, muss der Arbeitgeber informiert werden. Wir raten Ihnen mit Ihren Vorgesetzten das Gespräch zu suchen und dabei zu beschreiben, wie sich bei Ihnen die Anfälle zeigen und was Aussenstehende in diesem Moment für Sie tun können.  
 
Ob und in welcher Form Sie Ihre Arbeitskollegen über die Epilepsie informieren wollen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen und sollte von der jeweiligen Situation abhängig gemacht werden. Falls diese mal Zeuge eines Anfalls werden sollten, bleibt bei den Anwesenden oft eine grosse Unsicherheit zurück. Sachliche Informationen zum Krankheitsbild Epilepsie können hier helfen Ängste und Vorurteile abzubauen.  



Abnahme der Leistungsfähigkeit: Was muss ich tun? 

Dass die kognitive Leistungsfähigkeit im Laufe des Lebens abnimmt, ist normal und betrifft Menschen mit und ohne Epilepsie. Sollten Sie bei Hirnfunktionen wie der Konzentrationsfähigkeit, der Auffassungsgabe und dem Planungsvermögen eine Leistungsabnahme bemerken, die Sie beunruhigt, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem/Ihrer Neurologen/Neurologin suchen. Diese werden bei Bedarf eine neuropsychologische Untersuchung veranlassen mit dem Ziel allfällige Hirnfunktionsstörungen aufzuzeigen. Dies kann wiederum Aufschluss geben auf die Frage, welche beruflichen Tätigkeiten möglich und sinnvoll sind und ob es allenfalls gewissen Anpassungen der Arbeitsumgebung bedarf. 


Was muss ich bei der Stellensuche und Bewerbung mit Epilepsie beachten?

Leider machen Betroffene immer wieder die Erfahrung, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung in Bewerbungsprozessen benachteiligt werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie einen künftigen Arbeitgebenden nur über eine chronische Erkrankung informieren müssen, wenn diese Auswirkungen auf die Arbeit hat. Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand sind im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt.

Im Bewerbungsprozess ist es ratsam die Erkrankung erst nach dem ersten Kennenlernen und in einem persönlichen Gespräch anzusprechen. Auch da können sachliche Informationen die nötige Sicherheit schaffen. Von einer Erwähnung der Epilepsie in den Bewerbungsunterlagen raten wir ab, da Sie ansonsten in die Gefahr laufen, gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. 

Informationsangebot

Epi-Suisse

Broschüre zum Thema „Erwachsene und Epilepsie“ (Epi-Guide 3)

Epi-Suisse

Massgeschneiderte Infoanlässe für Schulen, Betriebe und Organisationen.

Schweizerische Epilepsie-Liga

Informationsflyer zum Thema „Arbeit und Epilepsie“


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