Gedenkspende und Vermächtnis

Zu Lebzeiten die Zukunft gestalten

Erbe, Vermächtnis und Legate für Epi-Suisse

Mein Vermächtnis für Epilepsie-Betroffene. Was will ich hinterlassen, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wie kann ich sichergehen, dass mein Vermögen einmal in die richtigen Hände kommt? Es sind anspruchsvolle Fragen, die sich jede und jeder von uns stellt, wenn wir uns mit einem Testament beschäftigen. Viele Menschen sagen, es sei befreiend, wenn man seinen letzten Willen zu Lebzeiten schriftlich festhält.

Ab dem 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dieses schafft mehr Gestaltungsspielraum und grössere Flexibilität in der Nachlassplanung. Es gibt aber auch neue Einschränkungen, die es zu beachten gilt.

Damit Sie für Ihre Lebenssituation die richtige Regelung treffen können, hat Epi-Suisse einen Ratgeber erstellt. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Legate und Erbschaften und zeigt auch, was zu prüfen ist, wenn Sie bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet haben. Zusätzlich finden Sie nützliche Informationen zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag.


Warum Epi-Suisse?

Seit unser Sohn vier Monate alt ist, hat er Epilepsie. Aber wir haben ihn deswegen nie in Watte gepackt. In Spitzenzeiten hatte er zwei bis drei Anfälle pro Woche. Die Ferienwochen von Epi-Suisse waren für uns als Eltern eine grosse Entlastung.

Stephan und Berit Netzle mit ihrem Epilepsie-betroffenen Sohn Christian

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Dominique Meier, Geschäftsführerin
044 382 80 24
dominique.meier@epi-suisse.ch

 


Fragen und Antworten

Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, der gewissen Erben (Ehegatten, Nachkommen) zwingend zusteht. Im neuen Erbrecht werden diese Pflichtteile reduziert und zum Teil abgeschafft. Darum können Sie neu über mindestens die Hälfte Ihres Vermögens frei verfügen. Aber es gibt auch Einschränkungen, vor allem bei den Schenkungen zu Lebzeiten. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen.

Ja, die Anforderungen an ein Testament sind nicht hoch: Es muss vollständig handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Wichtig ist zudem, dass eine Person Ihres Vertrauens weiss, dass Sie ein Testament haben und wo dieses abgelegt ist. Dies können Sie auch über ein Notariat organisieren.

In den meisten Kantonen sind Ehegatte, eingetragene Partnerin und die Nachkommen von den Steuern befreit. Konkubinatspartner, Stiefkinder und andere mögliche Begünstigte sind hingegen je nach Wohnort erbschaftssteuerpflichtig. Gemeinnützige Organisationen wie die Epi-Suisse sind steuerbefreit.

Ohne Testament erhalten die gesetzlichen Erben Ihr Vermögen. Dies sind in erster Linie Ehegattin/Ehegatte, eingetragene Lebenspartner, Ihre Kinder oder Ihre Eltern. In zweiter Linie können das Ihre Geschwister und deren Kinder sein. Gibt es keine Verwandten, so geht Ihr Erbe an das Gemeinwesen, d.h. Kanton oder Gemeinde.

Eine Erbschaft bezieht sich auf die frei verfügbare Quote nach Abzug des Pflichtteils. Legat und Vermächtnis bedeuten dasselbe. Es ist ein Fixbetrag an eine bestimmte Person oder Organisation, die Sie im Testament frei bestimmen können.


Ab dem 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dieses schafft mehr Gestaltungsspielraum und grössere Flexibilität in der Nachlassplanung. Es gibt aber auch neue Einschränkungen, die es zu beachten gilt.

Weiterführende Informationen und Antworten auf andere häufig gestellte Fragen finden in unserem Ratgeber. Bestellen Sie unseren Vorsorgeratgeber kostenlos und unverbindlich.