«Meine Krankenkasse zahlt die Rechnungen für meine Epilepsiebehandlungen nicht. Nun gerate ich in finanzielle Nöte und weiss nicht mehr weiter.» Epi-Suisse zeigt am Fall der 30-jährigen Maya Ziegler*, welche Auswege es bei finanziellen Problemen gibt.
Eine Verkettung unglücklicher Umstände und die oftmals komplexe Situation von Epilepsiebetroffenen kann dazu führen, dass sie in finanzielle Bedrängnis kommen. Das zeigte der Fall von Maya Ziegler deutlich. Nachdem ihre Anfrage bei Epi-Suisse eingetroffen war, zeigte sich bei der ersten Kontaktaufnahme, dass nicht nur die unbezahlten Arztrechnungen das Problem waren. Frau Ziegler hatte ihre Arbeit verloren, war zu 100 Prozent krankgeschrieben und hatte somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Frau Ziegler war verzweifelt. Die finanzielle Notlage war eine enorme Belastung für sie und mit grossen Ängsten verbunden.
Frau Ziegler hat weiterhin Anspruch auf Krankentaggeld, insgesamt 730 Tage.
Frau Ziegler berichtete im persönlichen Gespräch, dass sie ihre Stelle vor drei Monaten verloren hatte. Da sie krankgeschrieben war, hatte sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Sozialberaterin stellte jedoch schnell fest, dass Frau Ziegler Anspruch auf Taggelder der Krankentaggeldversicherung hatte. Deren Zahlungen erhielt Frau Ziegler seit dem Austritt bei der alten Firma nicht mehr, weshalb sie für ihre täglichen Auslagen auf ihr Erspartes zurückgegriffen hatte, das aber schnell aufgebraucht war.
Mit einem Anruf beim früheren Arbeitgeber machte die Sozialberaterin die zuständige Krankentaggeldversicherung wie auch die Unfallversicherung ausfindig. Denn eine Rechnung der Krankenkasse ging auf einen Unfall zurück. Während eines epileptischen Anfalls verletzte sich Frau Ziegler und Ersthelfer hatten deswegen die Ambulanz verständigt, ein epileptischer Anfall mit Unfallfolgen. Um eine Rückerstattung durch die Unfallversicherung zu erhalten, musste zuerst eine Unfallmeldung über den ehemaligen Arbeitgeber gemacht werden. Glücklicherweise zeigte sich dessen Personalabteilung kooperativ und kümmerte sich um die Unfallmeldung.
Auch mit der Krankentaggeldversicherung nahm die Sozialberaterin Kontakt auf – und erhielt rasch Klarheit: Frau Ziegler hat weiterhin Anspruch auf Krankentaggeld, insgesamt 730 Tage. Allerdings wartete die Versicherung auf einen Bericht der Hausärztin, ebenso war ein aktuelles Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausstehend. Sobald diese beiden Dinge vorlägen, würde das Taggeld ausbezahlt, auch rückwirkend, direkt an Frau Ziegler.
Die Krankentaggeldversicherung wies darauf hin, dass Frau Ziegler alle weiteren Arbeitsunfähigkeitszeugnisse direkt an die Versicherung schicken solle. Nur so könnten die Zahlungen ohne Unterbrüche erfolgen. Frau Ziegler sagte, dass sie eine psychotherapeutische Betreuung bräuchte, da sie psychisch sehr instabil sei.
Aus Angst vor weiteren Rechnungen traute sie sich aber nicht, mit der Therapie anzufangen.
Die Sozialarbeiterin klärte mit der Krankenkasse von Frau Ziegler ab, wie weit die Franchise und der Selbstbehalt bereits angerechnet waren für Behandlungen des laufenden Jahres. Da keine Restbeträge aus Franchise und Selbstbehalt mehr offen waren, entständen keine weiteren Kosten für die psychotherapeutische Behandlung, sofern diese über die Grundversicherung abgerechnet werde. Somit konnte sich die Klientin die nötige Unterstützung durch Psychotherapie holen.
Im weiteren Beratungsverlauf anerkannte die Unfallversicherung die Leistungen und übernahm die Kosten für die Ambulanz wie auch für die Behandlung der Unfallfolgen. Nach Eingang des ärztlichen Berichtes sowie des Arbeitsunfähigkeitszeugnisses löste die Krankentaggeldversicherung schliesslich die Zahlung aus.
Schritt für Schritt konnten die offenen Fragen geklärt werden und Frau Ziegler bekam wieder ein existenzsicherndes Einkommen. Die gesundheitliche Situation stabilisierte sich, die Anmeldung bei der IV-Stelle, welche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nötig gewesen wäre, wurde hinfällig. Nach einigen Wochen war Frau Ziegler teilarbeitsfähig und konnte sich beim RAV melden, um wieder eine Perspektive für eine Arbeitsstelle zu erhalten.
Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, wie wichtig es ist, in komplexen Situationen genau hinzuschauen, damit finanzielle Engpässe gelöst werden können. Die Sozialberatung ist dabei eine wichtige Unterstützung, gerade wenn sich Betroffene in gesundheitlich instabilen Situationen befinden.
*Name geändert
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