Erbe, Vermächtnis und Legate für Epi-Suisse
Zu Lebzeiten die Zukunft gestalten
Mein Vermächtnis für Epilepsie-Betroffene
Was will ich hinterlassen, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wie kann ich sichergehen, dass mein Vermögen einmal in die richtigen Hände kommt? Es sind anspruchsvolle Fragen, die sich jede und jeder von uns stellt, wenn wir uns mit einem Testament beschäftigen. Viele Menschen sagen, es sei befreiend, wenn man seinen letzten Willen zu Lebzeiten schriftlich festhält.
Ab dem 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dieses schafft mehr Gestaltungsspielraum und grössere Flexibilität in der Nachlassplanung. Es gibt aber auch neue Einschränkungen, die es zu beachten gilt.
Damit Sie für Ihre Lebenssituation die richtige Regelung treffen können, hat Epi-Suisse einen Ratgeber erstellt. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Legate und Erbschaften und zeigt auch, was zu prüfen ist, wenn Sie bereits eine Verfügung von Todes wegen errichtet haben. Zusätzlich finden Sie nützliche Informationen zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag.
Warum Epi-Suisse?
Stephan und Berit Netzle mit ihrem Epilepsie-betroffenen Sohn Christian
Hier erfahren Sie mehr, wie Sie mit Ihrem Vermächtnis Epilepsie-Betroffenen helfen.
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Dominique Meier, Geschäftsführerin
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