Wasser, Baden und Wassersportarten sind nicht ungefährlich. Für Menschen mit Epilepsie bergen sie noch grössere Risiken als für Menschen ohne. Welche sind das und was passiert bei einem Anfall im Wasser? Aribert Bauerfeind, Facharzt für Neurologie, im Interview.
Schwimmen und andere Wassersportarten können für Menschen mit Epilepsie mit besonderen Risiken verbunden sein. Wieso ist das so gefährlich?
Für Menschen, die Anfälle haben, birgt natürlich Wasser – ob beim Schwimmen, beim Baden in der Badewanne, beim Duschen oder auch nur, wenn ein Schluck Wasser noch nicht geschluckt ist – die Gefahr des „Verschluckens“ oder Aspiration, also dass flüssiger Stoff in die Atemwege eindringt. Bei einer längeren Bewusstlosigkeit oder Einschränkung der Reaktionsfähigkeit kann das beim Baden oder unbeaufsichtigtem Schwimmen im schlimmsten Fall zum Ertrinken führen.
Ertrinken ist die mit Abstand häufigste unnatürliche Todesursache von Menschen mit epilepsie
Zunächst muss man erkennen, dass Badeunfälle bzw. das Ertrinken ohnehin leider nicht selten sind und vor allem bei Kindern eine der häufigsten Ursachen von Unfalltod darstellen. Das ist auch so bei Epilepsie. Zirka 60 Prozent der tödlichen Unfälle bei Menschen mit Epilepsie ereignen sich im Wasser. In einer gross angelegten Studie von 2008 (Neurology 8/2008), basierend auf 200 000 Patientenjahren, wurde geschätzt, dass auf 100 000 Menschen ohne Epilepsie 4,7 Menschen am Ertrinkungstod sterben. Bei Menschen mit Epilepsie – obwohl diese nur gerade ein Prozent der Bevölkerung ausmachen – ist das Risiko, durch Ertrinken zu sterben, deutlich grösser, nämlich 15- bis 19- mal. Erstaunlicherweise ist das Risiko bei Kindern mit Epilepsie etwas weniger hoch – wahrscheinlich aufgrund der besseren Überwachung bei Kindern, wie die Autoren vermuteten.
Wird das Thema von vielen nicht ernst genug genommen oder ist man sich als Betroffene, Angehörige, Pflegende der Gefahr zu wenig bewusst?
Ja, es wird zwar immer wieder darauf hingewiesen, es treten aber Situationen auf – besonders nach längerer Anfallsfreiheit –, die zu Nachlässigkeit führen.
Welche Gruppe von Menschen mit Epilepsie ist besonders gefährdet?
Die zitierte Studie von 2008 fand vor allem Menschen in Institutionen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen besonders gefährdet. Das kann mit dem Betreuungsverhältnis zu tun haben, genaue Ursachen lassen sich aber laut dieser Studie nicht festmachen.
Was ist das Problem bei Menschen, die in einer Institution leben?
Das ist nicht so leicht zu beantworten. In einer Institution gibt es aber Menschen mit unterschiedlichem Anfallsrisiko. Es muss Betreuern allgegenwärtig sein, dass manche Menschen, die vielleicht sogar „gute Schwimmer“ sein mögen, bei Anfällen ein höheres Risiko haben. Wenn die Anfälle selten sind, kann ein Anfall das Betreuungspersonal überraschen. Hier spielt sicher auch das Verhältnis von Betreuern zu Schützlingen eine Rolle und ist in Institutionen häufig doch kleiner als es z.B. in einer Familie der Fall sein mag.
Was muss ein Mensch mit Epilepsie besonders beachten?
Es gibt ein paar Faustregeln: Das Schwimmen in offenen Gewässern ist weit gefährlicher als im Schwimmbad. Das hat mit den schlechteren Überwachungsmöglichkeiten und Erreichbarkeit im Falle eines Anfalls zu tun.
Man sollte idealerweise nicht alleine schwimmen und ein Bademeister oder eine Rettungsschwimmer sollte informiert sein, dass sich ein Badender mit Epilepsie im Wasser befindet. Diese Helfer sollten die Anfallsart kennen bzw. die Zeichen eines Anfalls erkennen können und auch wissen, wie dem Badenden im Fall des Anfalls zu helfen wäre.
Sollte sich ein Anfall im Wasser ereignen, ist es wichtig, dass die Helfer den Kopf des Betroffenen stützen und über Wasser halten. Dem Betroffenen sollte geholfen werden, in einen Bereich zu gelangen, wo er stehen kann, bei Zuckungen ist es wichtig, ihn vor dem Beckenrand zu schützen.
Verläuft ein Anfall im Wasser anders?
Man kann davon ausgehen, dass ein Anfall im Wasser nicht anders abläuft als auf dem Land – mit Ausnahme der Gefahr, die durch das Wasser besteht, also ein Ertrinken bei eingeschränkter Bewusstseinslage oder Handlungsfähigkeit. Das Ertrinkungsrisiko haben alle Anfallsformen gemeinsam. Das kann durch eine Bewusstlosigkeit oder motorische Einschränkung erfolgen.
Auch die Badewanne und Dusche zu Hause bergen Risiken. Welche?
Neben dem Ertrinken, das auch in wenig Wasser passieren kann, ist das Verbrühen mit heissem Wasser gefährlich. Beim Duschen und Baden sollte der Wasserhahn deshalb mit einem Temperaturregler und einem Temperaturbegrenzer versehen werden. Dies, um Verbrühungen zu verhindern, sollte der Badende einen Anfall haben und dabei versehentlich an die Armatur kommen und die Temperatur des Wassers verändern. Duschen ist sicherer als Baden, die Türe sollte nicht von innen verschlossen werden und nach Möglichkeit nach aussen öffnen. Sicherheitsglas in der Duschkabine ist auch empfehlenswert. Denn Anfälle sind häufig mit Stürzen verbunden. Durch ein Sicherheitsglas kann sich der Betroffene nicht an kaputtem Glas zusätzlich Schnittverletzungen zufügen.
Würden Sie als Fachmann Menschen mit Epilepsie generell vom Schwimm- und Wassersport abraten?
Kategorisch und pauschal zu sagen, dass Menschen mit Epilepsie nicht schwimmen oder baden sollten, finde ich falsch. Es gibt Menschen, die keine Anfälle haben oder nur selten. Nebst der Anfallshäufigkeit spielt auch die Anfallsform eine Rolle. Je nachdem sind andere Vorkehrungen zu treffen. Deshalb sollte jeder Betroffene individuell beraten werden. Grundsätzlich gilt aber: Beim Baden, Duschen und anderen Wassersportarten ist immer besondere Vorsicht geboten.
Interview: Carole Bolliger
Dieser Beitrag erschien erstmals im Epi-Suisse Magazin 01/2020
Aribert Bauerfeind
Facharzt für Neurologie
„Menschen mit Epilepsie haben ein viel höheres Risiko, zu ertrinken“
Wie tragisch sich ein epileptischer Anfall während eines Vollbads auswirken kann, musste die Familie Mettler* erfahren: Ihr 30-jähriger Sohn, der aufgrund seiner schweren Behinderung im Heim lebte, wollte eines Abends im Jahr 2017 ein Bad nehmen. Die verantwortliche Pflegerin im Heim kam dieser Bitte nach und bereitete ein Vollbad vor. Während diesem erlitt der junge Mann wahrscheinlich einen Anfall und ertrank.
Die Vorgabe war, dass er nur unter ständiger Aufsicht baden dürfe. Warum es dennoch zu diesem tödlichen Unfall gekommen ist, beschäftigte daraufhin auch die Strafverfolgungsbehörden. Inzwischen wurde die Pflegerin, welche an jenem Tag Dienst hatte, wegen fahrlässiger Tötung erstinstanzlich verurteilt, wobei sie bis zum Schluss nicht nachvollziehbar erklären konnte, was an jenem Unfallabend wirklich geschehen ist. „Wir sind über die juristische Aufarbeitung froh und wissen jetzt wenigstens, bei wem die Hauptverantwortung lag. Ein Trost ist das Urteil nicht; das kann es auch nicht. Wir wüssten gerne, warum unser Sohn zu lange unbeaufsichtigt war. Die Unwissenheit, was in den letzten Minuten seines Lebens passierte, ist schwer auszuhalten“, sagt Esther Mettler, die Mutter des verunfallten 30-Jährigen.
Als Eltern eines schwer beeinträchtigten erwachsenen Sohnes seien sie auf einen Heimplatz angewiesen gewesen. Sie habe sich intensiv Gedanken gemacht, ob Missstände im Heim, falsche Weisungen, der zunehmende Spardruck, Personalmangel oder Personalwechsel zum tragischen Tod geführt hätten, und deswegen auch das Gespräch mit den Verantwortlichen im Heim gesucht. „Als Eltern fühlt man sich häufig ausgeliefert und ohnmächtig“, konstatiert sie. Die Gespräche seien anfänglich schwierig gewesen, weil sich im Heim niemand Gedanken zu möglichen Fehlern machen wollte. Letztlich entwickelten sie sich aber doch konstruktiv. Klare Antworten brachten sie nicht, aber bestimmt eine Sensibilisierung.
Aus dem Tod ihres Sohnes solle dennoch etwas Positives entstehen, hält sie fest. Sie wolle andern Eltern keine Angst machen. Vielmehr möchte sie diese darin bekräftigen, das heikle Thema „Epilepsie und Wasser, Epilepsie und Bad“ bei Betreuungspersonen anzusprechen und bei Zweifel über die passende Betreuung hartnäckig nachzufragen und Ängste anzumelden. „Um vertrauen zu können, müssen Eltern wissen, wie ihr Kind speziell in gefährlichen Situationen betreut wird. Das heisst beispielsweise auch, sich ein genaues Bild über die Betreuungssituation während eines Bades zu machen. Dass die Betreuerin vor der halb geschlossenen Tür und nicht im Badezimmer in der Nähe der Badewanne sitzt, sollte bei einem Menschen mit Epilepsie nie eine Option sein. Ständiger Blickkontakt und permanente Handlungsbereitschaft sind ein Muss! Die Betreuungspersonen sollten wissen, dass ein Bad sonst lebensgefährlich werden könnte. Mit diesem Appell möchte ich auch im Namen meines Sohnes dazu beitragen, einen möglichen weiteren Todesfall zu verhindern.“
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