Eliot ist drei Jahre alt und lebt mit Epilepsie. Seit einigen Wochen treten die Anfälle täglich auf und er muss ständig überwacht werden. Die Kindertagesstätte, die er besucht, kann ihn nicht mehr aufnehmen. Die Arzttermine häufen sich. Eliots Vater ist zu 100 Prozent angestellt. Die Mutter ist selbstständig und arbeitet 80 Prozent. Haben beide Anspruch auf bezahlten Urlaub, um sich um ihren Sohn zu kümmern?
Eliot hatte seine ersten epileptischen Anfälle, als er noch ein Baby war. Seine Mutter bezog damals eine Mutterschaftsentschädigung. Nach mehreren Untersuchungen leitete der Neuropädiater eine antiepileptische Behandlung ein, die gut funktionierte. Eliot hatte fast drei Jahre lang keine Anfälle mehr. Seit zwei Wochen nun treten plötzlich wieder Anfälle auf, nun täglich. In der Kindertagesstätte, die er besucht, ist man unsicher, ob man ihn auch künftig noch betreuen kann, und die Arzttermine häufen sich. Eliots Eltern nehmen sich abwechselnd eine Auszeit von der Arbeit, um sich um ihn zu kümmern.
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen, während denen sie eine Erwerbsausfallentschädigung erhalten. Dies entspricht bei einer Vollzeitbeschäftigung maximal 98 Tagessätzen, die nach gemeinsamer Entscheidung der Eltern untereinander aufzuteilen sind und innerhalb von 18 Monaten ab dem ersten Tag der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit bezogen werden müssen.
Aber was bedeutet «schwer gesundheitlich beeinträchtigt»? Folgende Voraussetzungen müssen gemäss Art. 16 n ff. des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung erfüllt sein: Das Kind erfährt eine wesentliche Veränderung seines körperlichen oder geistigen Zustands; der Verlauf oder das Ergebnis dieser Veränderung ist schwer vorhersehbar oder es muss damit gerechnet werden, dass sie zu einer dauernden oder zunehmenden Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt; es ist eine vermehrte Betreuung durch die Eltern erforderlich und mindestens ein Elternteil unterbricht seine Erwerbstätigkeit, um das Kind zu betreuen.
Konkret bedeutet dies, dass Eliots Vater, um eine Entschädigung zu erhalten, über seinen Arbeitgeber ein Antragsformular für eine Betreuungszulage ausfüllen muss (der Arbeitgeber muss das Monitoring- Formular für die Betreuungszulage ausfüllen, um die Urlaubstage zu melden, die er für die Betreuung seines Sohnes genommen hat). Die Mutter, die selbstständig erwerbstätig ist, muss den Antrag auf Betreuungsgeld direkt bei der Ausgleichskasse stellen. Jedem Antrag auf Betreuungsgeld muss ein ärztlicher Bericht beigefügt werden. Es ist zu beachten, dass Epilepsie und andere Geburtsgebrechen nicht automatisch einen Anspruch auf eine Betreuungszulage begründen.
Die oben genannten Kriterien müssen erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall, gibt es den Urlaub für die Pflege von Angehörigen, der in Art. 329h des Obligationenrechts geregelt ist: Arbeitnehmende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Pflege eines gesundheitlich beeinträchtigten Familienmitglieds oder Partners; der Urlaub ist auf die für die Pflege erforderliche Zeit begrenzt, darf aber drei Tage pro Fall und insgesamt zehn Tage pro Jahr nicht überschreiten.
Wenn Sie sich über Ihre Rechte im Unklaren sind oder Fragen zu den erforderlichen Schritten haben, können Sie sich an uns wenden und wir werden Ihre Situation gemeinsam beurteilen.
Text: Mélanie Volluz, Sozialberatung Romandie
Dieser Beitrag erschien erstmals im Epi-Suisse Magazin 02/2022
Die Praxis hat gezeigt, dass die Hürden für die Beantragung des Betreuungsurlaubs hoch sind.
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