Epi-Suisse bietet Epilepsiebetroffenen und deren Angehörigen Sozialberatung. Die Nachfrage ist gross. Cornelia Bösiger beantwortet für unser Magazin Fragen aus ihrem Arbeitsalltag, die auch viele Patientinnen und Patienten interessieren können.
Kann ich trotz Epilepsie Militärdienst leisten?
Seit 01.01.2013 haben Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, wie z.B. einer Epilepsie, die Möglichkeit, ein Gesuch auf „Militärdienst für besondere Funktionen und mit speziellen Auflagen” zu stellen. Ein solcher Spezialdienst ist möglich, falls Sie militärdienst- und schutzdienstuntauglich sind und der Ersatzabgabepflicht unterstehen. Wer eine IV-Rente bezieht oder eine erhebliche Integritätsschädigung aufweist, ist von der Ersatzabgabe befreit.
Das Gesuch kann unter den genannten Bedingungen jederzeit, also als ehemaliger Rekrut, Soldat oder Offizier gestellt werden, unabhängig von der Anzahl bereits geleisteter Diensttage.
Eine militärärztliche Untersuchungskommission wird entscheiden, ob der Ersatzpflichtige für einen solchen speziellen Militärdienst tauglich ist. Ort und in welcher Funktion der Dienst stattfinden wird, können die Gesuchsteller nicht wählen, sondern werden vom Personellen der Armee bestimmt. Der Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen hat dieselbe Dauer wie der „normale Militärdienst”, d.h., es werden gleich viele Tage im Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen geleistet, wie zur Erfüllung der Militärdienstpflicht erforderlich sind. Personen, welche vor ihrem Gesuch noch keine RS absolviert haben, müssen diesen Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen 18 Wochen am Stück und anschliessend in jährlichen Einsätzen von 3 Wochen leisten.
Der Spezialdienst ist auf die gesundheitlichen Anforderungen der jeweiligen zivilen Tätigkeit des Antragstellers abgestimmt. Es wird eine stark reduzierte militärische allgemeine Grundausbildung (die meisten Lektionen als E-Learning) absolviert. Es wird keine Waffe abgegeben und entsprechend auch keine Waffenausbildung durchgeführt. Die Personen erhalten eine Uniform. Eine militärische Beförderung ist nicht möglich. Der Einsatz erfolgt in der Militärverwaltung in einer Bürotätigkeit oder in einem Logistikzentrum für handwerkliche Tätigkeiten. Der Einsatz erfolgt immer „truppenfern”, d.h. es besteht kein direkter Kontakt zu militärischen Truppen.
Falls Sie aufgrund von aktiven Anfällen auch für den Militärdienst mit Auflagen untauglich sein sollten, ist es wichtig, dass Ihnen der Kreisarzt vom militärärztlichen Dienst eine erhebliche Integritätsschädigung (> 40%) ausweist. Diese Bestätigung wird Sie von den jährlichen Wehrpflichtersatzzahlungen befreien.
Dieser Beitrag erschien erstmals im Epi-Suisse Magazin 01/2020
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Armee.
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