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Ich habe Epilepsie und bin 18 Jahre alt – kann ich den Führerausweis machen?

Fragen zum Führen von Kraftfahrzeugen gehören in der Regel zu den Hauptanliegen der Patientinnen und Patienten. Bezüglich der Fahreignung liegen Richtlinien von der Verkehrskommission der Schweizerischen Epilepsie-Liga vor. Die letzten Änderungen dieser Richtlinien wurden im November 2019 veröffentlicht.

Generell können Epilepsiebetroffene, die seit mindestens einem Jahr anfallsfrei sind, einen Personenwagen oder ein Motorrad lenken. Eine Verkürzung dieser Frist ist möglich, wenn Anfälle ausschliesslich schlafgebunden oder im Zusammenhang mit einem vermeidbaren auslösenden Faktor auftreten. Kommt es plötzlich wieder zu einem Anfall nach mindestens 3-jähriger Anfallsfreiheit und bei bekanntem klinischem Verlauf, beträgt die Fahrkarenz 3 Monate (isoliertes provoziertes Anfallsrezidiv) bzw. 6 Monate (isoliertes unprovoziertes Anfallsrezidiv). Voraussetzung ist jedoch eine neurologische Abklärung. Nach einem erstmaligen epileptischen Anfall gilt in Abhängigkeit von mehreren Kriterien (Behandlung, neurologische Beurteilung, provozierter oder unprovozierter Anfall) eine Fahrkarenz von 3 Monaten bis zu einem Jahr.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, alle Anfälle Ihrem Neurologen oder Ihrer Neurologin zu melden.

Für die anderen Führerausweiskategorien gelten davon abweichende Bestimmungen. Führerausweise für Nutzfahrzeuge unterliegen strengeren Bedingungen: Die Fahrkarenz kann hier bis zu 5 Jahre betragen.

Generell wird Personen mit bestehender Epilepsie von Berufen abgeraten, die einen Führerausweis der Kategorien C, C1, BPT, D und D1 voraussetzen. Wer bei der erstmaligen Manifestation der Epilepsie bereits einen solchen Beruf ausübt, sollte sich an die Sozialberatung von Epi-Suisse wenden, um sich über die Unterstützungsmöglichkeiten während der Fahrkarenz oder über einen Berufswechsel zu informieren.

Leider gibt es bei fehlender Fahreignung keine spezifische Unterstützung bei der Bewältigung des plötzlichen Führerausweisentzugs, zum Beispiel Arbeitswege oder generell Berufstätigkeit. Schon eine kurze Fahrkarenz kann grosse Probleme bereiten. Kontaktieren Sie uns einfach und schildern Sie uns Ihre Probleme, wir sind Ihnen gerne bei der Suche nach einer Lösung behilflich.

Dieser Beitrag erschien erstmals im Epi-Suisse Magazin 01/2021.


Informationen zu den Richtlinien zur Fahreignung finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Epilepsie-Liga

Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich zum Thema Autofahren und Epilepsie