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Epilepsie und Arbeit

Über gesundheitliche Einschränkungen, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eintreten und die ein Risiko für den Arbeitnehmenden selbst oder für Dritte darstellen und die einen Einfluss auf den Betriebsablauf haben können, muss der Arbeitgebende informiert werden. Wir raten Ihnen, dazu den persönlichen Kontakt zu Ihren Vorgesetzten zu suchen. Treten beispielsweise bei einer Epilepsie nur schlafgebundene Anfälle auf, entfällt diese Informationspflicht.

Ob und in welcher Form Sie Ihre Arbeitskollegen über die Epilepsie informieren wollen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen und sollte von der jeweiligen Situation abhängig gemacht werden. Falls diese mal Zeuge eines Anfalls werden sollten, bleibt bei den Anwesenden oft eine grosse Unsicherheit zurück. Sachliche Informationen zum Krankheitsbild Epilepsie können hier helfen, Ängste und Vorurteile abzubauen. Tauchen Probleme auf oder reagieren Arbeitgebende oder auch Teamkollegen nach der Information mit grosser Verunsicherung oder gar Ausgrenzung, sind wir im Rahmen unserer Beratung für alle Beteiligten da und versuchen ganz individuell die Situation zu entschärfen.

Leider machen Betroffene immer wieder die Erfahrung, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung in Bewerbungsprozessen benachteiligt werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Sie einen künftigen Arbeitgebenden nur über eine chronische Erkrankung informieren müssen, wenn diese Auswirkungen auf die Arbeit hat. Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand sind im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt. Im Bewerbungsprozess ist es ratsam, die Erkrankung erst nach dem ersten Kennenlernen und in einem persönlichen Gespräch anzusprechen. Auch da können sachliche Informationen die nötige Sicherheit schaffen. Von einer Erwähnung der Epilepsie in den Bewerbungsunterlagen raten wir ab, da Sie ansonsten Gefahr laufen, gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.

Informationsmaterial zum Thema kann bei Epi-Suisse bezogen werden und Betroffene und Arbeitgebende können sich bei Unsicherheiten oder Fragen auch direkt bei uns informieren und beraten lassen.

Dieser Beitrag erschien erstmals im Epi-Suisse Magazin 01/2021